Exkurs: Die deutsche Brauwirtschaft stützt ihren Getränkeabsatz
im Handel auf ein weltweit einzigartiges Mehrwegsystem.

Gesetzlicher Hintergrund - Ist das aktuelle Mehrwegsystem zukunftsfähig?

Das Mehrwegsystem im deutschen Biermarkt
Der Anteil in Mehrweg oder ökologisch vorteilhafte Einwegverpackungen (MövE) abgefüllten Bieres am Inlandsverbrauch betrug laut der letzten Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung – gvm – für 2019 78,7% (Erhebung im Auftrag des Umweltbundesamtes, verfügbare Daten).

Als Mehrwegverpackung bezeichnet § 3 Abs. 3 des Verpackungsgesetzes übrigens folgendes: „Mehrwegverpackungen sind Verpackungen, die dazu konzipiert und bestimmt sind, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden und deren tatsächliche Rückgabe und Wiederverwendung durch eine ausreichende Logistik ermöglicht und durch geeignete Anreizsysteme, in der Regel durch ein Pfand, gefördert wird.“

Nachdem ökologisch vorteilhafte Einwegverpackungen (z.B. Getränkekarton) im Biermarkt keine Rolle spielen, entspricht die obige Quote von 78,7 % der Mehrwegquote der Branche. Sie ist zwar leicht rückläufig, liegt aber immer noch deutlich oberhalb der Mehrwegquote von „mindestens 70 Prozent“, die der Gesetzgeber im Verpackungsgesetz § 1, Abs. 3 Satz 3 als Ziel vorschreibt.

Laut der gvm-Erhebung beträgt der Mehrweganteil im Mittel über alle relevanten Getränke 2019 tatsächlich nur 41,8%.

Für den Bereich Bier ist jedenfalls feststellbar, dass sich der Mehrweganteil weiterhin auf sehr hohem Niveau und oberhalb der allgemeinen Zielmarke von 70 % befindet.

Dies bedeutet auch: Bier ist das einzige Segment des Getränkemarktes, dass die gesetzlich vorgesehene Mehrwegquote überhaupt erfüllt.

Daher hat die deutsche Brauwirtschaft ein ausgesprochen starkes Interesse, diesen Anteil zu halten und weiter auszubauen.

Außerdem setzt auch der Verpackungsgesetzgeber hier den klaren Focus auf eine Verbesserung der Mehrwegsysteme im Getränkebereich. Im Rahmen eines Prüfauftrages des Deutschen Bundestages aus dem Juni 2021 (Entschließung Bundestags-Drucksache 18/11781 zum Verpackungsgesetz) wird auf die Vorgaben des
Verpackungsgesetzes hingewiesen:

Der Anteil der in Mehrweg-Getränkeverpackungen abgefüllten Getränke soll mit dem Ziel der Abfallvermeidung gestärkt und das Recycling von Getränkeverpackungen im geschlossenen Kreislauf gefördert werden. Ziel ist es, einen Anteil von in Mehrweg-Getränkeverpackungen abgefüllten Getränken in Höhe von mindestens 70 % zu erreichen“.

Der Bundestag hat in seiner Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, „weitere Maßnahmen hinsichtlich der Förderung von  Mehrweg-Getränkeverpackungen unter Berücksichtigung von Erkenntnissen aus ökobilanziellen Untersuchungen und von weiteren Nachhaltigkeitsaspekten zu evaluieren“.

Zudem hat der Bundestag die Forderung erhoben, „Vorschläge für  weitergehende rechtliche Maßnahmen zur Förderung von
Mehrweg-Getränkeverpackungen unter Berücksichtigung von
Erkenntnissen aus ökobilanziellen Untersuchungen und von
weiteren Nachhaltigkeitsaspekten zu entwickeln, wenn 3 Jahre
nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes der angestrebte
Mehrweganteil von 70 % noch nicht erreicht wird. Zielkorridor ist
insoweit der 1. Januar 2022“.

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