Wer kann Mitglied werden?
Wieviel kostet eine Mitgliedschaft in der MPBeG?

MPBeG Vertragsbedingungen – Kosten

Die MPB Mehrwegpool der Brauwirtschaft eG wurde zur Gewährleistung der Besetzung der vorgesehenen Gremien durch zunächst 9 Mitglieder gegründet. Dazu gehören: Der Bayerischen Brauerbund e.V., der Brauereiverband NRW e.V., die Sozietät Norddeutscher Brauereiverbände e.V., die Cölner Hofbräu Früh GmbH & Co. KG, die Privatbrauerei Bolten GmbH & Co.KG, die Dithmarscher Brauerei Karl Hintz GmbH & Co. KG, die Hofbrauhaus Wolters GmbH, die Privatbrauerei Zötler GmbH und die Brauerei Schneider Weisse G. Schneider & Sohn GmbH.

Die MPBeG will eine starke Gemeinschaft bilden und hat damit ein ausgeprägtes Interesse an weiteren Mitgliedern!

Das MPBeG Mehrwegpool-System ist für jede Brauerei, jeden Abfüller und Inverkehrbringer offen.

  • Jedes in die Genossenschaft eintretende Unternehmen zeichnet einmalig einen Genossenschaftsanteil in Höhe von 2.000 Euro (§ 37 der Satzung).
  • Beim Eintritt wird einmalig ein sogenanntes Eintrittsgeld von einmalig 1.000 Euro fällig, das in die Kapitalrücklage der Genossenschaft eingebracht wird (§ 40 der Satzung).
  • Des Weiteren zahlt jedes Genossenschaftsmitglied einen Jahresbetrag in Höhe von 100 Euro.

Kündigung – was passiert bei Austritt aus der Genossenschaft?

Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist regelmäßig durch Kündigung zum Schluss des Geschäftsjahres mit einer Frist von zwei Jahren schriftlich möglich.
Die für die Geschäftsanteile geleisteten Einzahlungen des Mitglieds (Genossenschaftsanteil in Höhe von 2.000 Euro) zuzüglich sonstiger Gutschriften und abzüglich zur Verlustdeckung abgeschriebener Beträge bilden sein Geschäftsguthaben. Dieses Guthaben wird an das ausscheidende Genossenschaftsmitglied zurückerstattet.
Alternativ darf ein Mitglied sein Geschäftsguthaben auch dem Erwerber, der an seiner Stelle Mitglied der Genossenschaft wird oder an einen Erwerber, der bereits Mitglied ist, übertragen.

Ich möchte Mitglied werden!

Wichtig: Über die Kosten, die Vertretungsberechtigten, Vorstandsmitglieder sowie den Aufsichtsrat informiert das „Merkblatt MPBeG“, dieses und weitere Infos sind im Bereich Service/Download  hinterlegt